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ArbG Ludwigshafen, 14.08.2008 - 1 Ca 929/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 14.08.2008 - 1 Ca 929/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 Sa 660/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 Sa 660/08
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 14.08.2008 - Az: 1 Ca 929/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 14.08.2008 - 1 Ca 929/08 - (dort S. 2 ff. = Bl. 87 ff. d.A.).
Gegen das am 02.10.2008 zugestellte Urteil vom 14.08.2008 - 1 Ca 929/08 - hat die Beklagte am 28.10.2008 Berufung eingelegt und diese am 02.12.2008 mit dem Schriftsatz vom 02.12.2008 begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 14.08.2008 - 1 Ca 929/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.